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Viele Eigentümer fragen sich derzeit, ob Ölheizungen ab 2045 tatsächlich verboten werden. Hintergrund ist das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG), nach dem Heizungen künftig nicht mehr ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden sollen. Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung jedoch an einer Überarbeitung der bisherigen Regelungen – und genau hier zeichnet sich eine wichtige Änderung für Heizölkunden ab.
Nach den derzeit bekannten Plänen zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz könnte das bislang vorgesehene faktische Aus für Öl- und Gasheizungen ab 2045 entfallen. Das würde bedeuten, dass bestehende Ölheizungen voraussichtlich auch über das Jahr 2045 hinaus weiter betrieben werden dürfen. Auch der Einbau neuer Ölheizungen könnte grundsätzlich möglich bleiben. Voraussetzung dürfte allerdings sein, dass schrittweise ein wachsender Anteil erneuerbarer Brennstoffe eingesetzt wird. Diskutiert wird dabei eine sogenannte „Bio-Treppe“ mit steigenden Quoten für klimafreundliche Brennstoffe wie Bioheizöl oder synthetische E-Fuels.
Für Verbraucher ist wichtig: Die politische Diskussion bedeutet nicht automatisch, dass Heizen mit Öl dauerhaft günstig bleibt. In den kommenden Jahren könnten vor allem steigende CO₂-Preise sowie höhere Kosten für erneuerbare Brennstoffe die Heizkosten beeinflussen. Auch die langfristige Entwicklung der Versorgungsinfrastruktur bleibt offen.
Trotzdem sorgt die aktuelle Entwicklung bei vielen Hauseigentümern für mehr Planungssicherheit. Besonders in ländlichen Regionen, in denen Wärmepumpen technisch oder wirtschaftlich schwer umsetzbar sind und keine Fernwärme verfügbar ist, dürfte der Betrieb von Öl- und Gasheizungen politisch weiterhin eine Rolle spielen.
Fest steht allerdings auch: Die Gesetzesänderungen befinden sich noch im politischen Verfahren. Welche Regeln am Ende tatsächlich gelten, wird sich erst nach Abschluss der Beratungen zeigen. Für Heizölkunden lohnt es sich daher, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen.