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20.10.2025
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18.10.2025
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Für die Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) für Photovoltaikanlagen in Deutschland gelten ab diesem Monat neue Sätze.
Für PV-Anlagen, die zwischen 01.08.2025 und 31.01.2026 in Betrieb genommen werden, werden gezahlt:
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bei Teileinspeisung (Überschuss ins Netz)
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bis 10 kWp: 7,86 ct/kWh
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10–40 kWp: 6,80 ct/kWh
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bis 100 kWp (andere Anlagen): 6,32 ct/kWh
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bei Volleinspeisung (vollständige Einspeisung ins Netz)
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bis 10 kWp: 12,47 ct/kWh
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10–40 kWp: 10,45 ct/kWh
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bis 100 kWp (andere Anlagen): 6,32 ct/kWh
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Diese Vergütungen gelten über eine Sicherheitsdauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen wird alle sechs Monate um 1 % gesenkt – eine Vorgabe des EEG zur Anpassung an Marktbedingungen. Die nächste Senkung erfolgt am 1. Februar 2026.
Ab August 2025 gelten zusätzliche Regeln:
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Smart Meter + Steuerungseinheit sind bei bestimmten Anlagen verpflichtend, sonst droht eine Kürzung der Einspeiseleistung auf 60 %.
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Die Direktvermarktungspflicht beginnt bereits ab 25 kW, ohne Festvergütung.
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Bei negativen Strompreisen entfällt für neue Anlagen ab 2025 die Einspeisevergütung vollständig für diese Zeit.