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PV-Einspeisevergütung - jetzt gelten die neuen Sätze - nächste Änderung im Februar 2026 (21.08.2025)

SolarpanelsFür die Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) für Photovoltaikanlagen in Deutschland gelten ab diesem Monat neue Sätze. 

Für PV-Anlagen, die zwischen 01.08.2025 und 31.01.2026 in Betrieb genommen werden, werden gezahlt:

  • bei Teil­einspeisung (Überschuss ins Netz)

    • bis 10 kWp: 7,86 ct/kWh

    • 10–40 kWp: 6,80 ct/kWh

    • bis 100 kWp (andere Anlagen): 6,32 ct/kWh 

  • bei Volleinspeisung (vollständige Einspeisung ins Netz)

    • bis 10 kWp: 12,47 ct/kWh

    • 10–40 kWp: 10,45 ct/kWh

    • bis 100 kWp (andere Anlagen): 6,32 ct/kWh 

Diese Vergütungen gelten über eine Sicherheitsdauer von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Die Einspeisevergütung für Neuanlagen wird alle sechs Monate um 1 % gesenkt – eine Vorgabe des EEG zur Anpassung an Marktbedingungen. Die nächste Senkung erfolgt am 1. Februar 2026.

Ab August 2025 gelten zusätzliche Regeln:

  • Smart Meter + Steuerungseinheit sind bei bestimmten Anlagen verpflichtend, sonst droht eine Kürzung der Einspeiseleistung auf 60 %.

  • Die Direktvermarktungspflicht beginnt bereits ab 25 kW, ohne Festvergütung. 

  • Bei negativen Strompreisen entfällt für neue Anlagen ab 2025 die Einspeisevergütung vollständig für diese Zeit. 

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