Widerruf bei Flüssiggasbestellungen – rechtlich möglich, aber nicht immer sinnvoll

12.05.2026

Widerruf bei Flüssiggasbestellungen – rechtlich möglich, aber nicht immer sinnvoll

Bei Online- oder Telefonbestellungen besteht für Verbraucher in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wer Flüssiggas bestellt...

Ölheizung voraussichtlich auch nach 2045 weiterhin möglich

11.05.2026

Ölheizung voraussichtlich auch nach 2045 weiterhin möglich

Viele Eigentümer fragen sich derzeit, ob Ölheizungen ab 2045 tatsächlich verboten werden. Hintergrund ist das aktuell geltende...

Vorsicht bei Lockangeboten für Holzpellets

11.05.2026

Vorsicht bei Lockangeboten für Holzpellets

Wenn Pelletkunden nach dem Winter üblicherweise ihre Lager auffüllen, treten vereinzelt betrügerische Online-Shops und Fälle von...

Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) von Bundesregierung beschlossen (11.08.2025)

Diagramm mit steigender KurveDie Bundesregierung hat am 6. August 2025 die zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) beschlossen, die die Grundlagen für den nationalen CO₂-Emissionshandel ab 2026 neu regelt. Mit der zweiten Änderungsverordnung setzt die Bundesregierung den angekündigten Weg um und sorgt für notwendige Rechtssicherheit und operative Klarheit für Unternehmen im nationalen Emissionshandel sowie den Übergang zum europäischen Emissionshandel.

Während die bisherige BEHV nur Festpreise für Zertifikate in der Phase von 2021 bis 2025 vorsah, schafft die neue Verordnung die Rechtsgrundlage für die Einführung eines Preiskorridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ im Jahr 2026 für die Versteigerung und regelt ab 2027 den Verkauf der Zertifikate zu marktbasierten Preisen. Zudem enthält die Verordnung Anpassungen für das nationale Emissionshandelsregister, um den behördlichen Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den Vollzug zu erleichtern, ohne zusätzliche Kosten für Verwaltung oder Unternehmen zu verursachen.

Hintergrund:
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) führte ab 2021 einen nationalen CO₂-Handel für die Sektoren Verkehr und Wärme ein – außerhalb des europäischen Emissionshandel. Die anfängliche Phase von 2021 bis 2025 war durch Festpreise geprägt, die einen kalkulierbaren Rahmen boten. Nach diesem Übergang war ein Preiskorridor für 2026 vorgesehen, gefolgt von einer vollständigen Einbindung in den europäischen Emissionshandel (EU-ETS II) ab 2027.

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