
25.04.2025
Wärmepumpen-Absatz steigt um 35 Prozent
Laut Pressemeldung des Bundesverband Wärmepumpe e.V. vom 24.04.2025 ist ein Aufwärtstrend beim Wärmepumpenabsatz erkennbar. Mitten in...

25.04.2025
Pelletpreis sinkt im April deutlich
Laut Meldung vom Deutschen Pelletinstitut (DEPI) vom 16.04.2025 kostet eine Tonne Holzpellets durchschnittlich 343,14 Euro. Damit ist der Preis der...

24.04.2025
Öl- und Heizölpreise aktuell
Nachdem gestern die Ölpreise um zwei Prozent gefallen waren, stiegen sie heute im frühen Handel wieder leicht an. Dem gestrigen...
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informierte darüber, dass am 30. Januar 2025 eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt wurde. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Einführung von § 11 b SchfHwG, der die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau regelt. Mehr Spielraum für Betriebe Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen können mit Inkrafttreten der Änderungen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten werden. Sie können diese Flexibilität dazu nutzen, ihren Betrieb und ihre Dienstleistungen auf die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende einzustellen. Positive Effekte für Nachwuchsförderung Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: „Wir sehen den Beschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zu unserem Handwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland. Mit Einführung der sogenannten Stellvertreterregelung erhalten unsere Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen. Außerdem wirkt sie sich positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk aus. Unsere Nachwuchskräfte werden dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich.“
Quelle: https://www.schornsteinfeger.de/aktuelle-pressemeldungen.aspx