25.11.2025
Die Notwendigkeit einer professionellen Heizlastberechnung
Vor dem Austausch oder der Planung einer neuen Heizung sollte immer eine professionelle Heizlastberechnung durchgeführt werden, denn eine...
24.11.2025
Öl- und Heizölpreise aktuell
Die Ölpreise fielen am Montagmorgen, da Fortschritte in den Friedensgesprächen zwischen den USA, der Ukraine und Russland die Hoffnung auf...
24.11.2025
Pelletpreis zieht im November an
Laut Meldung des DEPI vom 17.11.2025 ist der Preis für Holzpellets im November saisonbedingt weiter gestiegen. So kostet eine Tonne (t) Pellets...
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informierte darüber, dass am 30. Januar 2025 eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt wurde. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Einführung von § 11 b SchfHwG, der die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau regelt. Mehr Spielraum für Betriebe Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen können mit Inkrafttreten der Änderungen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten werden. Sie können diese Flexibilität dazu nutzen, ihren Betrieb und ihre Dienstleistungen auf die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende einzustellen. Positive Effekte für Nachwuchsförderung Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: „Wir sehen den Beschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zu unserem Handwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland. Mit Einführung der sogenannten Stellvertreterregelung erhalten unsere Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen. Außerdem wirkt sie sich positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk aus. Unsere Nachwuchskräfte werden dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich.“
Quelle: https://www.schornsteinfeger.de/aktuelle-pressemeldungen.aspx