
13.06.2025
Störung an der Ölheizung - Einfache Maßnahmen zur Selbsthilfe
Bei Störungen an Ihrer Ölheizung gibt es einige einfache Maßnahmen, die Sie selbst durchführen können, um das Problem zu...

12.06.2025
Dämmen mit Seegras – eine ökologische Alternative
Um den Heizenergiebedarf im Winter so gering wie möglich zu halten, sollte ein Haus gut gedämmt sein. Und auch im Sommer kann eine gute...

11.06.2025
Netzentgelte und deren Verteilung
Netzentgelte, auch als Netznutzungsentgelte bezeichnet, sind Gebühren, die für die Nutzung von Stromnetzen anfallen. Diese Entgelte decken...
Der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks informierte darüber, dass am 30. Januar 2025 eine Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchfHwG) vom Bundestag beschlossen und am 21. März 2025 vom Bundesrat bestätigt wurde. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Einführung von § 11 b SchfHwG, der die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau regelt. Mehr Spielraum für Betriebe Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen können mit Inkrafttreten der Änderungen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten werden. Sie können diese Flexibilität dazu nutzen, ihren Betrieb und ihre Dienstleistungen auf die Herausforderungen der Energie- und Wärmewende einzustellen. Positive Effekte für Nachwuchsförderung Alexis Gula, Präsident des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: „Wir sehen den Beschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zu unserem Handwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland. Mit Einführung der sogenannten Stellvertreterregelung erhalten unsere Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen. Außerdem wirkt sie sich positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk aus. Unsere Nachwuchskräfte werden dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich.“
Quelle: https://www.schornsteinfeger.de/aktuelle-pressemeldungen.aspx