01.12.2025
Koalitionsausschuss für hocheffiziente Verbrenner als Lösung für die Abkehr vom Verbrenner-Aus
Der Koalitionsausschuss hatte sich Ende der vorigen Woche auf ein gemeinsames Positionspapier zum geplanten Aus für neue Verbrenner-Autos in der...
28.11.2025
Öl- und Heizölpreise aktuell
Nachdem in der zweiten Novemberhälfte der Heizölpreis kräftig gefallen ist, bietet sich nun wieder ein attraktiveres Niveau den...
27.11.2025
Benzin etwas günstiger, Diesel im Wochenvergleich deutlich teurer
Laut Meldung des ADAC vom 26.11.2025 ist der Rohölpreis zwar im Vergleich zur vergangenen Woche spürbar gesunken, doch dies kommt an den...
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme zu unterstützen, um Energie effizienter zu nutzen und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Wesentliche Inhalte des KWKG:
Förderung von KWK-Anlagen:
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten zeitlich befristete Zuschlagszahlungen für den erzeugten Strom, wobei die Höhe der Zuschläge je nach Anlagentyp und -größe variiert.
Anschluss- und Abnahmepflicht:
Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen.
Förderung von Wärme- und Kältenetzen:
Das KWKG unterstützt den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen sowie von Kältenetzen, um die Verteilung der erzeugten Wärme und Kälte zu verbessern.
Modernisierung bestehender Anlagen:
Anreize für die Modernisierung und Effizienzsteigerung bestehender KWK-Anlagen werden gesetzt, um deren Umweltbilanz weiter zu verbessern.
Zielvorgaben:
Das Gesetz strebt an, den Anteil der KWK an der Stromerzeugung zu erhöhen, um die Energieeffizienz zu steigern und den Klimaschutz zu fördern.
Durch diese Regelungen soll die Kraft-Wärme-Kopplung als Schlüsseltechnologie für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung gestärkt werden.