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Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bildet den rechtlichen Rahmen für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Deutschland. Ziel des Gesetzes ist es, die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme zu unterstützen, um Energie effizienter zu nutzen und CO₂-Emissionen zu reduzieren.
Wesentliche Inhalte des KWKG:
Förderung von KWK-Anlagen:
Betreiber von KWK-Anlagen erhalten zeitlich befristete Zuschlagszahlungen für den erzeugten Strom, wobei die Höhe der Zuschläge je nach Anlagentyp und -größe variiert.
Anschluss- und Abnahmepflicht:
Netzbetreiber sind verpflichtet, KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen und den erzeugten Strom abzunehmen.
Förderung von Wärme- und Kältenetzen:
Das KWKG unterstützt den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen sowie von Kältenetzen, um die Verteilung der erzeugten Wärme und Kälte zu verbessern.
Modernisierung bestehender Anlagen:
Anreize für die Modernisierung und Effizienzsteigerung bestehender KWK-Anlagen werden gesetzt, um deren Umweltbilanz weiter zu verbessern.
Zielvorgaben:
Das Gesetz strebt an, den Anteil der KWK an der Stromerzeugung zu erhöhen, um die Energieeffizienz zu steigern und den Klimaschutz zu fördern.
Durch diese Regelungen soll die Kraft-Wärme-Kopplung als Schlüsseltechnologie für eine nachhaltige und effiziente Energieversorgung gestärkt werden.