Schornsteinfeger - mehr als nur ein Glücksbringer

21.08.2025

Schornsteinfeger - mehr als nur ein Glücksbringer

Schon seit dem Mittelalter gilt der Schornsteinfeger als Glücksbringer. Durch das Kehren der Kamine senkte er die Brandgefahr in den...

PV-Einspeisevergütung - jetzt gelten die neuen Sätze - nächste Änderung im Februar 2026

21.08.2025

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Für die Einspeisevergütung (EEG-Vergütung) für Photovoltaikanlagen in Deutschland gelten ab diesem Monat neue...

Öl- und Heizölpreise aktuell

20.08.2025

Öl- und Heizölpreise aktuell

Die Ölpreise sind am Mittwoch leicht gestiegen, nachdem sie am Vortag wegen Hoffnungen auf ein baldiges Friedensabkommen in der Ukraine leicht...

Nachrüstung von LED-Scheinwerfern bei über 900 Auto-, Wohnmobil- und Motorradmodellen möglich (21.11.2024)

Nachrüstung von LED-Scheinwerfern bei über 900 Auto-, Wohnmobil- und Motorradmodellen möglichEs wird mehrheitlich empfohlen, Fahrzeuge auf zugelassene LED-Leuchtmittel umzurüsten. Die Vorteile sind nicht von der Hand zu weisen:

  • Bessere Sicht und Sicherheit: LED-Scheinwerfer bieten in der Regel eine hellere und weißere Ausleuchtung der Fahrbahn, was zu einer besseren Sicht bei Nacht führt, da Kontraste besser wahrgenommen werden können.
  • Langlebiger: LED-Lampen haben eine wesentlich längere Lebensdauer als herkömmliche Lampen, dies verringert Wartungskosten.
  • Energieeffizient: LEDs verbrauchen weniger Strom und schonen somit Ihre Batterie.
  • Schnelleres Ansprechverhalten: LEDs leuchten sofort nach dem Einschalten in voller Helligkeit.
  • Moderneres Aussehen: LED-Scheinwerfer verleihen Ihrem Fahrzeug ein moderneres Erscheinungsbild.

Laut ADAC-Pressemeldung vom 15.11.2024 sind die Leuchtmittel mit Kosten von etwa 100 Euro erschwinglich und können von versierten Laien selbst eingebaut werden, in vielen Fällen sind keine zusätzlichen Adapter erforderlich. Es wird aber auch darauf hingewiesen, dass nach dem Einbau eine Fachwerkstatt die Scheinwerfereinstellung überprüfen sollte, da durch die Umrüstung oder minimale Toleranzen in der Leuchtmittelfassung die Gefahr besteht, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.

„Wichtig ist, ausschließlich zugelassene LED-Leuchtmittel zu verwenden und sicherzustellen, dass für das jeweilige Fahrzeugmodell eine Freigabe vorliegt. Entsprechende Kompatibilitätslisten gibt es auf den Internetseiten der Hersteller. Wird eine LED-Lampe in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug verbaut, drohen Bußgelder und die HU kann verwehrt werden; im schlimmsten Fall kann bei Gefährdung die Betriebserlaubnis erlöschen.“

Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/technik/mehr-sicherheit-durch-led-nachruestung.html

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