Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft in Frankfurt am Main

17.03.2025

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Heute öffent die ISH = Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft in Frankfurt am Main ihre Pforten. Die Messe dauert bis zum 21.März...

INES analysiert starke Speicherentleerung im Jahr 2025

17.03.2025

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Die Initiative Energien Speichern e.V. (INES) hat am 13. März 2025 ihr Update zu den Gas-Szenarien veröffentlicht und gibt Entwarnung: Es...

Öl- und Heizölpreise aktuell

14.03.2025

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Seit Wochenmitte wurde der Abwärtstrend der Ölpreise gestoppt. Der Markt hatte mit einem Mehrangebot durch Russland gerechnet. Da aber ein...

Konstanttemperaturkessel: Ein Auslaufmodell (25.09.2024)

Konstanttemperaturkessel: Ein AuslaufmodellEin Konstanttemperaturkessel ist eine ältere Art von Heizkessel, die bis Mitte der 80er Jahre häufig verbaut wurde. Im Gegensatz zu modernen Brennwertkesseln arbeitet er mit einer konstant hohen Temperatur. Das bedeutet, dass das Wasser im System dauerhaft auf einer Temperatur von etwa 70-90 Grad Celsius gehalten wird.

Warum sind Konstanttemperaturkessel nicht mehr zeitgemäß?

Durch die hohe Temperatur wird ein großer Teil der Energie ungenutzt über den Schornstein abgeführt. Dies ist ineffizient und führt zu einer höheren Emission von Schadstoffen. Die hohe Temperatur führt zu einem erhöhten Energieverbrauch und damit zu höheren Heizkosten.

Wann muss eine Ölheizung mit Konstanttemperaturkessel getauscht werden?

Das GEG (Gebäudeenergiegesetz) schreibt vor, dass Konstanttemperaturkessel, auch Standardheizkessel genannt, die älter als 30 Jahre sind und mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas, betrieben werden, ausgetauscht werden müssen. Doch es gibt Ausnahmen von der Austauschpflicht, beispielsweise wenn Sie seit mindestens Januar 2002 in Ihrem Haus wohnen und dort einen Konstanttemperaturkessel betreiben. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.

Bei Nichtbeachtung der Austauschpflicht können Bußgelder bis zu 50.000€ verhängt werden. Zudem besteht die Gefahr, dass Ihre Versicherung im Schadensfall nicht leistet. Im Normalfall informiert Sie ihr Schornsteinfeger, wenn die Heizung getauscht werden muss. Dies kann u.U. auch schon eher sein, wenn Ihre Ölheizung die gesetzlich festgeschriebenen Grenzen bei den Emissionswerten überschreitet, technische Mängel vorliegen oder Ihre Heizung eine unzumutbare Umweltbelastung darstellt. In diesen Fällen ist der Schornsteinfeger, in Abhängigkeit von der Schwere des Problems, sogar zu einer Stilllegung berechtigt.

Sollte Ihre Heizung von einer Austauschpflicht oder Stilllegung betroffen sein, ist es sinnvoll einen Fachmann vor Ort hinzuzuziehen. Dieser sollte Ihnen auch Auskunft zu den aktuellen Fördermöglichkeiten oder zum Thema Wärmeplanung in Ihrer Wohngegend Auskunft geben können.

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