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Die Bundesnetzagentur bestätigte in ihrer Pressemitteilung vom 23.07.2024, dass die Fernleitungsbetreiber ihren Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz bei der Bundesetzagentur vorgelegt haben. "Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz soll wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen beinhalten, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der Antrag eine Leitungslänge von 9.666 km (davon rund 60 Prozent umzustellende Leitungen) bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,7 Mrd. Euro vor.
„Wir schauen uns das beantragte Netz genau an und prüfen, ob es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Auf Grundlage der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur beginnt der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes“
, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Prüfung Wasserstoff-Kernnetz
Das Wasserstoff-Kernnetz bildet den Startschuss für den Aufbau einer deutschlandweiten Wasserstoffinfrastruktur. Es soll den Hochlauf für Wasserstoff beschleunigen. Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob das beantragte Wasserstoff-Kernnetz die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Beispielsweise müssen Erzeuger von Wasserstoff, Speicher und große Verbraucher miteinander verbunden sein oder es müssen Zugänge zum europäischen Wasserstoffnetz hergestellt werden.
Nach dem Kernnetz erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Wasserstoffinfrastruktur in Form eines zweijährigen Netzentwicklungsplans, sodass sukzessive weitere Wasserstoffbedarfe und -quellen integriert werden können. Grundlage dafür ist der durch die Fernleitungsnetzbetreiber erstellte Szenariorahmen, der im Herbst durch die Bundesnetzagentur konsultiert wird.
Der Antrag für das Wasserstoff-Kernnetz basiert auf § 28q Energiewirtschaftsgesetz und soll innerhalb von zwei Monaten von der Bundesnetzagentur genehmigt werden."
Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240723_Wasserstoff.html?nn=659670