
28.04.2025
Öl- und Heizölpreise aktuell
Zum Montag startete der Ölhandel ruhig und mit leichten Kursgewinnen. Aufgrund der Unsicherheit, wie der Zollstreit zwischen der USA und China...

28.04.2025
Gipfel zur Energiesicherheit in London
Am 24. und 25. April 2025 fand in London der internationale Gipfel „Summit on the Future of Energy Security“ statt, organisiert von der...

27.04.2025
Wie sich Ölschlamm auf Ihre Heizung auswirkt
Ölschlamm ist ein unangenehmer Begleiter in Ölheizungen. Er entsteht durch Ablagerungen von Verunreinigungen im Heizöl und...
Erst Ende April hatte der Verband der europäischen Automobilhersteller ACEA (Association des Constructeurs Européens d'Automobiles) vor einer wachsenden Lücke zwischen der benötigten und der vorhandenen Zahl öffentlicher Ladesäulen gewarnt. In den Jahren 2017 bis 2023 war die Zahl der Verkäufe von Elektroautos dreimal schneller angewachsen als die Zahl der neu installierten Ladesäulen. Nun hat das Bundeskabinett in der letzten Woche eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, wonach Tankstellenbetreiber mit mehr als 200 Tankstellen, verpflichtet werden sollen Ladepunkte anzubieten. Ab 2028 soll dann an jeder Tankstelle mindestens eine öffentlich zugängliche Schnellladesäule mit mindestens 150 Kilowatt betrieben werden. Durch diese Versorgungsauflage sollen zusätzlich 8.000 neue Schnellladepunkte entstehen. Nach Ministeriumsangaben sind mit Stand April von rund 115.000 öffentlich zugänglichen Ladepunkten knapp 22.000 Schnellladepunkte. Der Gesetzesentwurf soll den Plan der Bundesregierung, dass bis 2030 in Deutschland ca. 15 Millionen zugelassene Elektroautos gibt, unterstützen. Durch mehr Ladesäulen soll die Ladeinfrastruktur bedarfsgerechter und nutzerfreundlicher und somit der Kauf eines E-Autos attraktiver werden.