Kostenlose Online-Infoveranstaltung 'Erneuerbares Heizen mit Pellets'

14.11.2025

Kostenlose Online-Infoveranstaltung "Erneuerbares Heizen mit Pellets"

Das Deutsche Pelletinsitut (DEPI) bietet am Donnerstag, den 20. November von 13 bis 14 Uhr eine kostenlose Online-Veranstaltung zum Thema...

Vielseitige Gründe für Lüftungsanlage

13.11.2025

Vielseitige Gründe für Lüftungsanlage

Bei der Entscheidung, was bei einem Neubau oder einer Modernisierung umgesetzt wird, spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Zum einen...

CO2 Preis in 2027 stabil - keine Mehrkosten für Heizen und Tanken durch CO2 Preis

13.11.2025

CO2 Preis in 2027 stabil - keine Mehrkosten für Heizen und Tanken durch CO2 Preis

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, dass der nationale CO2-Preis für Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe im...

Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. März (04.03.2024)

Laut Meldung des ADAC vom 28.02.2024 verschärft Österreich Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. Märzdie Strafen für Raser ab dem 1. März. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten. 

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.

Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7500 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.

Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/recht/haertere-strafen-fuer-raser-in-oesterreich-ab-1-maerz.html

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