Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft

07.11.2025

Gasspeicherumlage wird zum 1. Januar 2026 abgeschafft

Der Bundestag hat eine weitreichende Entlastung für Gaskunden beschlossen hat. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Umlage abgeschafft. Bislang wurde...

Heizölsorten und Bezeichnungen

07.11.2025

Heizölsorten und Bezeichnungen

Es gibt verschiedene Sorten von Heizöl, die in der Regel je nach ihrer Viskosität und Zusammensetzung klassifiziert werden. Die...

Benzinpreis stagniert, Diesel etwas teurer

06.11.2025

Benzinpreis stagniert, Diesel etwas teurer

Laut Meldung vom ADAC vom 05.11.2025 ist der Rohölpreis im Wochenvergleich fast unverändert während der Euro im Vergleich zum...

Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. März (04.03.2024)

Laut Meldung des ADAC vom 28.02.2024 verschärft Österreich Härtere Strafen für Raser in Österreich ab 1. Märzdie Strafen für Raser ab dem 1. März. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten. 

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.

Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7500 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.

Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.

Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/recht/haertere-strafen-fuer-raser-in-oesterreich-ab-1-maerz.html

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