22.01.2026
Wie sich Ölschlamm auf Ihre Heizung auswirkt
Ölschlamm ist ein unangenehmer Begleiter in Ölheizungen. Er entsteht durch Ablagerungen von Verunreinigungen im Heizöl und...
21.01.2026
INES-Gas-Szenarien: Update vom 20.01.2026 - Strukturelle Risiken bleiben bestehen
Der Winterverlauf 2025/26 war bislang durch moderate Temperaturen geprägt. Der Dezember lag mit einer Monatsmitteltemperatur von 3,1 Grad nahezu...
21.01.2026
Pelletpreis im Januar nur leicht gestiegen
Laut Meldung des DEPI vom 16.01.2026 sind trotz kalter Witterung und stark gestiegener Nachfrage Holzpellets zum Jahresbeginn nur geringfügig...
Laut Meldung des ADAC vom 28.02.2024 verschärft Österreich
die Strafen für Raser ab dem 1. März. Bei extremen Geschwindigkeitsverstößen kann nun auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Der ADAC weist darauf hin, dass die neuen Maßnahmen auch für deutsche Autofahrer gelten.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 60 km/h innerorts oder mehr als 70 km/h außerorts kann fortan das Fahrzeug an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig beschlagnahmt werden. Wird man sogar mit 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts erwischt, kann das Auto dauerhaft eingezogen und versteigert werden. Gehört das Fahrzeug nicht dem Fahrer, ist nur die vorläufige Beschlagnahme zulässig.
Bereits 2021 hat Österreich die Bußgelder für zu schnelles Fahren deutlich erhöht. Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss mindestens 150 Euro zahlen. Das Bußgeld kann in besonders schweren Fällen und bei Wiederholungstätern sogar bis zu 7500 Euro ansteigen. Wer in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt wird, sollte umgehend bezahlen, rät der ADAC. Denn österreichische Bußgelder können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Während Bußgelder zwar in Deutschland vollstreckt werden können, gilt ein Fahrverbot lediglich in dem Land, in dem es auch ausgesprochen wurde. In Österreich kann der Führerschein bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts für einen Monat entzogen werden.
Quelle: https://presse.adac.de/meldungen/adac-ev/recht/haertere-strafen-fuer-raser-in-oesterreich-ab-1-maerz.html